Generika – eine sinnvolle Alternative

Die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung müssen sich schon seit Jahren mit immer größeren Defiziten auseinandersetzen und dadurch auch immer öfter den Sparstift ansetzen. Daher kommt vor allen Dingen von Seiten der Politik Druck, so gut wie möglich zu sparen, um die Kluft zwischen den Einnahmen und den Ausgaben relativ gering zu halten. Auf diesem Weg wurde den so genannten Generika der Weg geöffnet. Generika sind Medikamente, die sozusagen eine Kopie eines schon unter einem Markennamen bekannten Arzneimittels darstellen. Diese sind gleich in der Wirkung, und können unter Umständen nur in der Zusammensetzung etwas anders gestaltet sein. Der Vorteil dieser Generika liegt klar auf der Hand. Durch gesparte Forschungskosten wie auch der minimale Marketingaufwand der damit einher geht, kosten Generika im Schnitt nur noch 50 % so viel wie handelsübliche Markenprodukte. Dies bedeutet für Krankenkassen, dass theoretisch doppelt so viele Patienten effizient mit Medikamenten versorgt werden könnten.

Jeder Arzt, welcher einen Vertrag mit der Krankenkasse hat, wurde dazu verpflichtet, bei gleicher Wirkung das kostengünstigere Präparat zu verordnen. Aber nicht nur für die Versicherungsträger selber bieten Generika ein hohes Einsparungspotential, naturgemäß schlagen sich die billigeren Preise auch letztendlich beim Verbraucher nieder. Auch Ärzte zeigen sich mit den Generika zufrieden, betreffend Wirkung, Verträglichkeit und Sicherheit stehen diese den Markenprodukten in nichts nach. Der verstärkte Einsatz von Generika ruft natürlich auch die großen Pharmakonzerne auf den Plan, welche Umsatzeinbußen durch den vermehrten Einsatz der Generika befürchten. Durch diese werden immer wieder Vorurteile geschürt, dass nur deren Originalprodukte wirkungsvoll wären. Nur weil Generika billiger sind als Originalprodukte, darf man nicht davon ausgehen, dass sie schlechter sind. Sie durchlaufen dieselben strengen Zulassungsbestimmungen, die auch für andere Medikamente gelten. Zudem müssen Daten der so genannten Bioäquivalenzprüfung vorgelegt werden. Bei dieser wird die Gleichwertigkeit der Wirkung des Generikums mit dem Originalpräparat verglichen.

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